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Römische Verfassung
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D I E R Ö M I S C H E V E R F A S S U N G
In der römischen Verfassung stehen 3 Verfassungsorgane nebeneinander:
1. die Staatsbeamten (magistratus)
2. der Senat (senatus)
3. die Volksversammlung (comitia centuriata; contio)
Diagramm aus: H.D.Stöver " Die Römer "
Im Frieden und im Krieg liegt die Leitung des Staates voll und ganz in den Händen der zwei, jährlich gewählten Konsuln. Hier ist schon das Grundprinzip der Kollegialität (2 Konsuln) und der Annuität (Neuwahlen nach einem Jahr) erkennbar. Zwei Prätoren sind für die Rechtssprechung zuständig, aufgeteilt in innere (praetor urbanus) und äußere (praetor peregrinus) Rechtsangelegenheiten. Die zwei Quästoren regeln die Finanzverwaltung und haben die Aufsicht über die Staatskasse. Den vier Ädilen fällt die Polizeigewalt, die Aufsicht über den Markt und die für Rom so wichtige Getreideversorgung zu. Außerdem sind sie für die Ausrichtung der öffentlichen Spiele zuständig.Obgleich die zentralen Staatsaufgaben ausgewogen verteilt zu sein scheinen, liegt die letztendliche Machtbefugnis bei den beiden Konsuln, die in staatlichen Krisensituationen durch die Benennung eines Diktators mit alleinherrschaftlicher Befehlsgewalt den Staat einer einzigen Person überantworten können.Neben den erwähnten Magistraten stehen die sogenannten Volkstribunen (tribuni plebis), die insbesondere die Rechte des unteren Volkes (plebs) wahren sollen. Von diesen tribuni plebis gab es anfangs zwei (Kollegialitätsprinzip), später jedoch 1o. Die Volkstribunen besaßen das Recht, den Bürgern bei Übergriffen der Magistrate beizustehen (ius auxilium ferendi) und konnten gegen die Maßnahmen aller Magistrate, auch der Konsuln, ihr Veto (veto: ich verbiete) einlegen (ius intercedendi). Zudem hatten sie das Recht, die Volksversammlung einzuberufen (ius cum plebe agendi) und später sogar den Senat zu versammeln (ius senatum habendi).
Der römische Senat (senatus) ist aus dem Ältestenrat des Adels hervorgegangen. Er bildet die Rechtsversammlung von ausgewählten ehemaligen Beamten, welche jedoch eigentlich nur die amtierenden Beamten beraten sollte. Dennoch konnten sich die Beamten den Weisungen des Senats kaum widersetzen, da ihm erfahrene Politiker angehören, deren Autorität allgemein geschätzt wird. Ursprünglich hatte der Senat 3oo, seit der Diktatur Sullas 6oo und unter Caesar vorübergehend 9oo Mitglieder. Der Senat verwaltet zusätzlich zu seiner beratenden Funktion die Provinzen des Reiches.
Die Volksversammlung (comitia centuriata) ist eine politische Errungenschaft der Ständekämpfe in der römischen Politik. Ihre Wurzel gehen aber bis auf den König Servius Tullius zurück, der das Volk - wie auch das Militär - in Klassen einteilte. Jede Zenturie bildete ursprünglich eine Hundertschaft des Heeres und wurde streng nach einem bestimmten Mindestvermögen einer Klasse zugeteilt. Daher haben die oberen Zenturien (z.B. die Ritter (equites)) bedeutend weniger Mitglieder als die unteren, nicht so vermögenden. Jede Zenturie verfügt bei Abstimmungen über eine Stimme, so dass die 18 Ritterzenturien und die 8o Zenturien der 1. Klasse bereits über die absolute Mehrheit der Stimmen verfügen, obwohl sie nur einen Bruchteil der im Grunde Stimmberechtigten ausmachen. Auch in der Volksversammlung konzentriert sich also die politische Macht in der Spitze.
Die Volksversammlung wählt die wichtigen Magistrate, hat gesetzgebende Gewalt und tritt in Rechtsfällen, die den Gesamtstaat betreffen, als Richterkollegium auf.Die Liktoren waren Hilfsmagistrate, welche die Befehle der Beamten durchsetzen und für die Prätoren und Konsuln eine Ehrengarde bildeten. Zum Zeichen ihrer Macht trugen sie die fasces,Rutenbündel, in deren Mittel ein Beil steckt. Sie symbolisieren die Macht der obersten Beamten über Leben und Tod und die Befugnis zur Anwendung der Prügelstrafe auch bei römischen Bürgern,was allen anderen per Gesetz streng verboten war. Diese fasces wurden später zum Zeichen absoluter Macht schlechthin. Daher leitet sich von ihnen der moderne Begriff "Faschismus" ab.Die hierarchische Machtstruktur des römischen Staates zeigt sich auch darin, dass die Volksversammlung nicht selbständig zusammentreten kann, sondern von einem Magistrat einberufen werden muss. Zudem darf sie aus den eigenen Reihen keine Anträge formulieren, sondern nur über Anträge abstimmen, die von Magistraten eingebracht wurden.
Zwei Zensoren, die alle vier Jahre für eine eineinhalbjährige Amtszeit gewählt werden und beim Ausscheiden aus diesem Amt ein den Gesamtstaat reinigendes Sühneopfer (lustrum) begehen,üben eine Art Wächteramt über den Gesamtstaat aus. Sie kontollieren die Bürgerlisten, teilen die Bürger in die entsprechenden Vermögensklassen ein (Zensor kommt von "censere" : schätzen),überprüfen und ergänzen den Senat. Eine weitere Aufgabe der Zensoren besteht in der Überwachung der Sitten der römischen Bürger (!): sie können durch eine "nota censoria" unwürdige Senatoren aus dem Senat und Ritter aus dem Ritterstand entfernen, jeden Bürger zum "aerarier" bestimmen und ihm dadurch eine Strafsteuer auferlegen. Diese Aufgabe als Sittenwächter üben die Zensoren für den "mos maiorum" aus, dass heißt für die Erhaltung der durch die Traditionen übernommenen Wertvorstellung des römischen Volkes. Der "mos maiorum" ist zentraler Bestandteil römischer Individual- und Staatsethik.
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